Gestern hat der Landtag von Baden-Württemberg einen AfD-Kandidaten in den Verfassungsgerichtshof gewählt - auch mit Stimmen der anderen Fraktionen. Der Kandidat der AfD erhielt 37 Ja-Stimmen. 32 Abgeordnete stimmten mit Nein, 77 enthielten sich.
Für die SPD-Fraktion galt klar: Kein Fußbreit dem Faschismus! Verfassungsfeinde gehören nicht in den Verfassungsgerichtshof.
Netzwerke:
Förderung der Netzwerke und Einrichtungen für Kinderschutz.
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Das Zukunftsprogramm der SPD.
Wofür wir stehen. Was uns antreibt. Wonach wir streben.
Kinderrechte:
Verankerung im Grundgesetz.
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Sport:
Förderung des Breiten- und Leistungssports auch als eine Maßnahme für Inklusion, Integration und gegen Diskriminierung.
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Lebensverhältnisse:
Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse hinsichtlich Stadt und Land, traditionellen Industrieregionen und neuen Boom-Zonen.
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02.10.2026, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
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