Innenminister Reinhold Gall zum Landespersonalvertretungsgesetz

Veröffentlicht am 27.11.2013 in Landespolitik
 

Der Landtag hat heute das neue Landespersonalvertretungsgesetz beschlossen, das noch im Dezember dieses Jahres in Kraft tritt. Innenminister Reinhold Gall erklärte dazu:

Mit dem neuen Gesetz erhalten die Personalvertretungen endlich neue oder stärkere Befugnisse und Aufgaben, beispielsweise im Gesundheitsmanagement und beim Arbeitsschutz, bei Informations- und Kommunikationstechnologien und der Ressourcenschonung in der Verantwortung der Dienststelle. Wir brauchen für die Bewältigung unserer Aufgaben engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr denn je. Dazu ist ein zeitgemäßes Personalvertretungsrecht unverzichtbar. Wer das nicht begreift, spielt mit der Leistungsfähigkeit und damit mit der Zukunft unserer Dienststellen.

Eines wurde bei den Diskussionen und Debatten klar, die Opposition macht keine eigenen Vorschläge. Sie fürchtet wohl, dass sonst offenbar würde, dass sie der Mitbestimmung keinen Wert beimisst und sie sich damit gegen die Beschäftigten stellt. Mit erweiterten Ansprüchen für die Freistellung von dienstlichen Aufgaben nach fast zwanzigjährigem Stillstand im Personalvertretungsrecht befindet sich Baden-Württemberg in guter Gesellschaft, denn es reiht sich endlich im oberen Drittel der Bundesländer ein.

Bei den Freistellungen wird von den Kritikern die ungünstigste Konstellation mit den höchsten Personalkostenansätzen unterstellt, um möglichst erschreckende Beträge zu erzielen. Alle Zahlen sind zunächst Prognosen und wir werden sehen müssen, wie sie sich nach den Personalratswahlen im kommenden Jahr wirklich darstellen. Ich bin überzeugt, sie werden sich so nicht in Personalforderungen niederschlagen.

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